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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Räumung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof Alsweiler ab 19. September 2022

Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2022 und der Gemeinderat am 26.01.2022 der Einebnung von Grabstätten zu unterschiedlichen Einebnungsterminen zugestimmt.

Für 11 Einzelgrabstätten mit strenger Gestaltung aus dem Belegungszeitraum von Januar bis September 1997 ist eine Einebnung für Mitte September 2022 vorgesehen.

(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).

Die Arbeiten zur Einebnung der Rasengrabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 19. September 2022 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 18. September 2022 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.

Marpingen im August 2022
Der Bürgermeister
Volker Weber, Bürgermeister