Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Sperrung L 318 in Urexweiler vom 02.09.2022 – 05.09.2022 anl. Dorffest
Sehr geehrte Damen und Herren, der Landrat ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel und der Gemeinde Marpingen gem. § 44 Abs. 1 StVO in Verbindung mit § 45 Abs. 1 und 3 StVO in der zurzeit geltenden Fassung, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, folgende Verkehrsbeschränkung an: Für die Durchführung des Dorffestes wird die Hauptstraße in Urexweiler zwischen Friedhofstraße bis zur Einmündung L I. O 130 von Freitag, 02.09.2022, 16:00 Uhr, bis zum Montag, 05.09.2022, 14:00 Uhr, für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt.
Die Beschilderung erfolgt gem. u. a. Ausführungen sowie dem beigefügten Verkehrszeichenplan. Für die Dauer der Sperrung wird der Verkehr aus Richtung Marpingen in Richtung Hirzweiler und St. Wendel in einer Einbahnregelung über die Friedhofstraße und Bergstraße zur L I. O 130 und der aus Hirzweiler und St. Wendel ankommende Verkehr mit Fahrtrichtung Marpingen (ebenfalls in Einbahnregelung) über die Knoppstraße zur L II. O 318 geführt.
| 1. | Aus Fahrtrichtung Marpingen ist in der Hauptstraße (L 318) ca. 100 m vor dem Abgang zur Friedhofstraße das VZ 457.1 StVO (Umleitungsankündigung) mit dem Hinweis „Dorffest“ zu zeigen. |
| 2. | Aus der genannten Fahrtrichtung ist etwa 50 m vor dem Abgang zur Friedhofstraße VZ 274-30 StVO (30) zu zeigen. |
| 3. | Aus Fahrtrichtung Marpingen wird auf der L 318, Buchwaldstraße ab dem Ortsschild bis Einmündung Friedhofstraße ein beidseitiges Haltverbot angeordnet. Die VZ 283 StVO (Haltverbot) sind entsprechend aufzustellen. Die Verkehrszeichen sind mind. 4 Tage vor der Veranstaltung mit dem Hinweis „ab 02.09.2022“ aufzustellen. |
| 4. | Beim Abgang zur Friedhofstraße sind auf der Hauptstraße Absperrschranken VZ 600 StVO mit 5 roten Warnleuchten aufzustellen. Über den Schranken ist VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. Außerdem ist dort VZ 454-20 StVO (Umleitungswegweiser - rechtsweisend) aufzustellen. Die weitere Umleitung ist mit VZ 455.1-10 StVO bzw. VZ 454-10 StVO auszuschildern. Am Ende der Bergstraße ist VZ 457.2 StVO (Ende der Umleitung) zu zeigen. |
| 5. | In der Friedhofstraße ist VZ 220-20 StVO (Einbahnstraße – rechtsweisend) zu zeigen. Im weiteren Verlauf (Einmündung aus Feldwegen) sind die VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beidseitig zu zeigen. In der Straße „Auf dem Trisch“, „Rübendell“ und „An der Goldgasse“ sind die VZ 209 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) zu zeigen. In der Bergstraße sind an der Einmündung von der L 130 – Illinger Straße die VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beidseitig zu zeigen. Die beiden in der Bergstraße gezeigten VZ 253 StVO (Verbot für Kfz über 3,5 t) sind zu verhüllen. |
| 6. | An der L 130 vor Anwesen Illinger Straße 11 ist linksweisend „St. Wendel“ und rechtsweisend „Hirzweiler“ als Wegweisung zu zeigen. |
| 7. | Auf der Illinger Straße ist in beiden Fahrtrichtungen je 50 m vor der Einmündung Bergstraße VZ 209-30 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) aufzustellen. |
| 8. | In Fahrtrichtung Remmesweiler - Hirzweiler ist vor und nach dem Abgang zur Bergstraße eine Halteverbotsstrecke auf der L 130 auszuschildern (VZ 283 StVO), um dadurch den Verkehrsteilnehmern von der Bergstraße bei Zufahrt in die Illinger Straße ein ausreichendes Sichtfeld auf den Verkehr auf der Hauptstraße zu gewährleisten. Die Verkehrszeichen sind mind. 4 Tage vor der Veranstaltung mit dem Hinweis „ab 02.09.2022“ aufzustellen. |
| 9. | Aus Fahrtrichtung Hirzweiler in Richtung Remmesweiler ist vor dem Abgang zur Bergstraße VZ 457.1 StVO (Umleitungsankündigung) mit dem Hinweis „Marpingen“ aufzustellen. Im Verlauf dieser Straße in Richtung Remmesweiler ist etwa 50 m vor der Sperrstelle in Richtung Ortsmitte VZ 274-30 StVO (30 km/h) zu zeigen. |
| 10. | Die Zufahrt zur der L 318 ist ab Kreuzung Hauptstaße – Remmesweiler Straße mit VZ 600 StVO (Absperrschranke) mit 5 roten Leuchten und VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu sperren. Außerdem ist an dieser Stelle der Umleitungswegweiser - rechtsweisend VZ 454-20 StVO zu zeigen. |
| 11. | In der Remmesweilerstraße ist unmittelbar vor dem Abgang zur Knoppstraße VZ 455.1-10 StVO mit dem Hinweis „Marpingen“ (Umleitungswegweiser linksweisend zu zeigen. In der Knoppstraße ist Seite 3 ein Hinweisschild „Marpingen“ zu zeigen. Die weitere Umleitung ist mit VZ 455.1-10 StVO bzw. VZ 454-10 StVO auszuschildern. Das Ende der Umleitung ist mit VZ 457.2 StVO (Ende der Umleitung) in der Buchwaldstraße zu zeigen. |
| 12. | Aus Fahrtrichtung Remmesweiler ist in der Remmesweilerstraße ca.100 m vor dem Abgang zur Knoppstraße VZ 457.1 StVO (Umleitungsankündigung) mit dem Hinweis „Marpingen“ zu zeigen. In dieser Fahrtrichtung ist ca. 50 m vor dem Abgang zur Knoppstraße VZ 274-30 StVO „30 km/h“ aufzustellen. Das VZ 455.1-20 StVO (Umleitung rechtsweisend) ist unmittelbar vor der Einmündung der Knoppstraße zu zeigen. In der Knoppstraße ist ein Hinweisschild „Marpingen“ zu zeigen. |
| 13. | An der Einmündung Knoppstraße/Remmesweilerstraße sind die VZ 220- 10 + VZ 220-20 StVO (Einbahnstraße) zu zeigen. In allen zuführenden Seitenstraßen sind die VZ 209 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) zu zeigen. Aus der Römerstraße kommend ist VZ 209-30 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) zu zeigen. An der Einmündung Römerstraße in die Knoppstraße sind die VZ 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beidseitig zu zeigen. |
| 14. | In der Friedhofstraße, in der Bergstraße sowie in der Knoppstraße wird beidseitig ein Haltverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283 StVO (Absolutes Haltverbot) im Abstand von ca. 50m zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind mind. 4 Tage vor der Veranstaltung mit dem Hinweis „ab 02.09.2022“ aufzustellen. |
Die Aufhebung der Sperrung am 05.09.2022 erfolgt spätestens um 14.00 Uhr in Absprache mit der Polizei.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) geahndet. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben.