Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von 14 Rasengrabstätten aus dem Belegungszeitraum von Juni bis September 2000, von 3 Einzelgrabstätten freie Gestaltung aus dem Belegungszeitraum Januar bis September 2000 und 4 Einzelgrabstätten strenge Gestaltung aus dem Belegungszeitraum September 1999 bis Juli 2000, ab dem 1. Oktober 2025 zugestimmt.
(Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Auf diesen Beschluss wurde bereits im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Marpingen am 13. und 20. Juli 2025 hingewiesen.
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden ab 1. Oktober 2025 voraussichtlich ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. September 2025 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.