Titel Logo
Marpinger Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Alsweiler wird auf Grund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Die "Brunnenstraße" wird von Samstag, den 24.09.2022 bis Dienstag, den 27.09.2022 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Anliegerverkehr frei bis Kirmesplatz von der "Tholeyer Straße" (Dorfbrunnen) her.

2.

Für die Straße „Zum Heckenborn“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und eine Sackgassenregelung angeordnet.

Die Zufahrt zur „Brunnenstraße“ aus Richtung Straße „Zum Heckenborn“ wird gesperrt.

3.

Die Schulbushaltestelle in der „Brunnenstraße“ am Wendehammer wird für die Zeit von Montag, den 19.09.2022 bis Freitag, den 30.09.2022 in die „Höhenstraße“ (vor Anwesen Nr. 8 und 10) verlegt.

Gleichzeitig wird für vorgenannten Zeitraum für die Straße „Reitersberg“, aus Richtung Dorfmitte, linksseitig ein zeitlich beschränktes Haltverbot (VZ-283) von 07:30 - 14:00, angeordnet.

4.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 12.09.2022
Der Bürgermeister
der Gemeinde Marpingen
-Ortspolizeibehörde-
I.A. (Pabst)