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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich der Kirmes Ortsteil Urexweiler, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Ab Samstag, den 01.10.2022 bis Samstag, den 15.10.2022 wird die Straße „Im Brühl“ ab dem Kreisel vollgesperrt.
  1. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 12.09.2022

Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen

als Ortspolizeibehörde

I.A.
(Pabst)