Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich der Kirmes Ortsteil Urexweiler, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Marpingen, den 12.09.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde