Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich der Kirmes Ortsteil Urexweiler, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Samstag, den 01.10.2022 bis Samstag, den 15.10.2022 wird die Straße „Im Brühl“ ab dem Kreisel vollgesperrt.
-
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 12.09.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)