Der Bürgermeister ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion St. Wendel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO anlässlich des o. a. Martinsumzuges folgende Verkehrsregelung an:
Strecke:
Kirche Mariä Himmelfahrt - Umweg - Alsbachstraße - Marienstraße - Am Kirmesplatz
Die betroffene Gemeindestraßen sind für die Dauer des Umzuges für den öffentlichen Straßenverkehr zu sperren.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG (Straßenverkehrsgesetz) geahndet.