Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der AWO Einrichtung aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Ab Donnerstag, den 26.09.2024 bis Samstag, den 28.09.2024 werden folgende Bereiche gesperrt: |
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| a) Die zur Einrichtung gehörende Parkplatzfläche |
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| b) Teil der Parkplätze vor der Post |
Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.