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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Anlässlich der Kirmes im Ortsteil Alsweiler wird auf Grund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) aus Gründen der Verkehrssicherheit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Die "Brunnenstraße" wird von Samstag, den 26.09.2026 bis Dienstag, den 29.09.2026 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Anliegerverkehr frei bis Kirmesplatz von der "Tholeyer Straße" (Dorfbrunnen) her.

2.

Für die Straße „Zum Heckenborn“ wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und eine Sackgassenregelung angeordnet.

Die Zufahrt zur „Brunnenstraße“ aus Richtung Straße „Zum Heckenborn“ wird gesperrt.

3.

Die Schulbushaltestelle in der „Brunnenstraße“ am Wendehammer wird für die Zeit von Donnerstag, den 24.09.2026 bis Donnerstag, den 01.10.2026 in die „Tholeyer Straße“ (Bushaltestelle gegenüber Autohaus Schlick) verlegt.

4.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 03.09.2026
Der Bürgermeister
der Gemeinde Marpingen
-Ortspolizeibehörde-