Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich der Kirmes im Ortsteil Urexweiler, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Ab Mittwoch, den 30.09.2026 bis Dienstag, den 06.10.2026 wird Parkfläche vor dem Sportplatz Urexweiler vollgesperrt.
- Bei der Straße „Im Brühl“ wird das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) angeordnet. Die Straße „Im Brühl“ ist somit nur bis zum Kreisel befahrbar. Die Zufahrt zu den DRK-Garagen ist für die Rettungsdienste frei.
- Für die Straße „Zum Sportplatz „wird in Fahrtrichtung Sportplatz das Zeichen VZ-250 StVO (Durchfahrtverbot) und das ZZ- „Anlieger frei bis Sportplatz“ StVO angeordnet.
- Ab voraussichtlich Donnerstag, den 08.10.2026 ist, in Abhängigkeit von den Abbauarbeiten der Kirmes, die Vollsperrung aufgehoben.
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
Marpingen, den 03.09.2026
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
I.A.
(Pabst)