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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Kirmes in Urexweiler

Aufgrund der §§ 44 Abs.1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung anlässlich der Kirmes Ortsteil Urexweiler, aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen: 1. Ab Dienstag, den 03.10.2023 bis Samstag, den 14.10.2023 wird Parkfläche vor dem Sportplatz Urexweiler vollgesperrt. 2. Bei der Straße „Im Brühl“ wird das Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) angeordnet. Die Straße „Im Brühl“ ist somit nur bis zum Kreisel befahrbar. Die Zufahrt zu den DRKGaragen ist für die Rettungsdienste frei. 3. Für die Straße „Zum Sportplatz „wird in Fahrtrichtung Sportplatz das Zeichen VZ-250 StVO (Durchfahrtverbot) und das ZZ- „Anlieger frei bis Sportplatz“ StVO angeordnet. 4. Ab voraussichtlich Donnerstag, den 12.10.2023 ist, in Abhängigkeit von den Abbauarbeiten der Kirmes, die Vollsperrung aufgehoben. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. Marpingen, den 25.09.2023 Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen als Ortspolizeibehörde I.A. (Pabst