Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer Festveranstaltung („Weihnachtsmarkt der Feuerwehr“)
im Ortsteil Berschweiler folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die Straße „Zur Laubwiese“ im Ortsteil Berschweiler, wird von Samstag, dem 23. November 2024, ab 14.00 Uhr bis 23:00 Uhr, im Bereich Dorfgemeinschaftshaus vom Beginn des Feuerwehrgerätehauses bis zum Vereinsheim des VFB Berschweiler für den Fahrzeugverkehr gesperrt. |
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| Eine Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Umgehungsstraße gegenüber dem Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses. |
| 2. | Des Weiteren wird für vorgenannten Zeitpunkt für die Straße „Zur Laubwiese“ ab Anwesen Nr. 8 bis Nr. 17 in Fahrtrichtung der Straße „Am Rothenberg“ eine Einbahnstraßenregelung (VZ-220 StVO) angeordnet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und - Einrichtungen in Kraft. |
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| Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Verkehrszeichen und - Einrichtungen ordnungsgemäß zu beleuchten. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet |