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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Veränderungssperre zum B-Plan "Ende Alsbachstraße"

Veränderungssperre zum Bebauungsplan "ENDE ALSBACHSTRASSE" in der Gemeinde Marpingen im Ortsteil Marpingen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Marpingen hat in ihrer Sitzung am 01.10.2025 auf Grund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189), folgende Satzung beschlossen:

Zur Sicherung der Planung für den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan „Ende Alsbachstraße“ wird eine Veränderungssperre erlassen. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Rechtswirkungen

(1) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

(2) Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen sind nicht zulässig.

(3) Ausnahmen können gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

(4) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann nach § 15 BauGB von der Veränderungssperre befreit werden.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

gez Volker Weber
-Bürgermeister-
Marpingen, 10.10.2025