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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Treibjagd Gassenheck zwischen Rheinstraße und Kompostieranlage

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer gemeinsamen Treibjagd der JG Marpingen 1,2 und Alsweiler im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Am Sonntag, den 23.10.2022 wird der Verbindungsweg zwischen der Kompostieranlage und der Rheinstraße (Gassenheck) von 08.- 12.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt.

2.

Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 21.10.2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
als Ortspolizeibehörde
Im Auftrag
gez. (Pabst)