Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich von Baumfällarbeiten und der Erneuerung eines Zaunes aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Von Montag, den 24.10.2022 bis Freitag, den 04.11.2022 wird der für die Marienstraße im Schul- und Sportzentrum Marpingen, ab dem Verkehrskreiselplatz (VKP) bis hin zur Fußgängerbrücke an der kleinen Schulturnhalle, linksseitig ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |