Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich einer gemeinsamen Treibjagd der JG Marpingen 1,2 und Alsweiler im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Am Sonntag, den 23.10.2022, wird der Verbindungsweg zwischen der Mühlenstraße im Ortsteil Alsweiler und der Alsbachstraße im Ortsteil Marpingen (Krumrechwald) von 09.- 17.00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |