Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich einer „Halloween-Party auf dem Markplatz“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Von Mittwoch, dem 30.10.2024 ab 18:00 Uhr bis Donnerstag, dem 31.10.2024 23:00 Uhr sind die Parkplätze auf dem Marktplatz für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| 2. | Des Weiteren wird die Straße „Markplatz“ im Bereich Budes Lädchen bis zum Geschäft Mode Röckelein am Donnerstag, dem 31.10.2024 von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. |
| 3. | Außerdem wird die Straße „Marienstraße“ ab Höhe der Parkplätze auf dem Marktplatz bis zur Straße „Am Dorfbach“ am Donnerstag, dem 31.10.2024 von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr vollgesperrt. Der Busverkehr wird durch die Absperrungen nicht eingeschränkt. |
| 4. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 5. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |