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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Bereitschaftsdienst
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. Kinderärzte/Augenärzte/HNO-Ärzte)

Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117.

Zusätzlich sind die Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:

Von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen

Bereitschaftsdienstpraxis Lebach

im Caritas-Krankenhaus Lebach

Heeresstraße 49, 66822 Lebach

Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel

im Marienkrankenhaus St. Wendel

Am Hirschberg 1, 66606 St. Wendel

Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis

In der Marienhausklinik St. Josef Kohlhof

Klinikweg 1-5, 66539 Neunkirchen

Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis

Im Marienhaus Klinikum Saarlouis

Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis

Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis

Im Klinikum Saarbrücken

Winterberg 1, 66119 Saarbrücken

Beachten Sie bitte: Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages.

Dienstbereitschaftsplan der Apotheken

Beachten Sie bitte: Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages

Den aktuellen Apothekennotdienst finden Sie unter:

https://apothekennotdienste-saarland.de/

Zahnärztlicher Notfalldienst

Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den aktuellen zahnärztlichen Notfalldienst. Die Patienten-Informationsstelle der saarländischen Zahnärzte erreichen Sie jeden Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter Tel. 0681/5860825

Tierärztlicher Notfalldienst

Die Notfalldienste dienen der Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung an sprechstundenfreien Tagen (Wochenenden und Feiertage). Bitte beachten Sie, dass vor einem Besuch eine telefonische Anmeldung in der diensthabenden Praxis notwendig ist.

Bitte beachten Sie, dass im Notdienst eine Notdienstgebühr von 50 Euro (zzgl. MwSt.) erhoben wird. Darüber hinaus erfolgt die Berechnung der Notdienstleistungen im Rahmen des Notdienstes mit erhöhten Gebührensätzen vom zweifachen bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Der Notdienst an Wochenenden beginnt samstags um 12.00 Uhr und endet montags um 7.00 Uhr. An Feiertagen beginnt er am Abend vor dem Feiertag um 20.00 Uhr und endet am Morgen nach diesem um 7.00 Uhr