Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Veranstaltung „Adventszauber im Hiwwelhaus“ im OT Alsweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die Verbindung zwischen der „Mühlenstraße“ und der Straße „Reitersberg“ (hinter dem Hiwwelhaus) wird ab Samstag, den 02.12.2023, 11.00 Uhr bis Sonntag, den 03.12.2023 voraussichtlich 22:00 Uhr (längstens bis Maßnahmenende) für den Straßenverkehr gesperrt. |
| 2. | Die Zufahrt der Straße „Reitersberg“ wird am Sonntag, den 03.12.2023 ab 11:30 Uhr bis voraussichtlich 21.30 Uhr (längstens bis Maßnahmenende) ab der Kreuzung „Tholeyerstraße B269“ entlang des Hiwwelhauses für den Straßenverkehr gesperrt. |
| 3. | In den gesperrten Abschnitten wird ein absolutes Halteverbot angeordnet. |
| 4. | Die Umleitung erfolgt über die Straßen Reitersberg - Tholeyerstraße B 269 - Feldstraße - Höhenstraße - Reitersberg und umgekehrt. |
| 5. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 6. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |