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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „St.Martinumzuges“ im Ortsteil Marpingen (Start ab 17:30 Uhr) aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Folgende Straßen sind während des Umzuges (Dauer ca. 45 min) für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt: Umweg, Alsbachstraße, Marienstraße, Am Kirmesplatz

2..

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3..

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 28.Oktober 2024
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
i.A. gez.
(Pabst)