Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „St.Martinumzuges“ im Ortsteil Marpingen (Start ab 17:30 Uhr) aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Folgende Straßen sind während des Umzuges (Dauer ca. 45 min) für den Fahrzeugverkehr vollgesperrt: Umweg, Alsbachstraße, Marienstraße, Am Kirmesplatz |
| 2.. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3.. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |