Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „Tausch- und Verschenkmarktes“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Ab Samstag, den 30.11.2024 wird für die Zufahrt zum Bauhof der Gemeinde Marpingen eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die Ausfahrt ist über den Weg nördlich des Bauhofes möglich. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |