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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Tausch-und Verschnenkmarkt

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung, wird anlässlich des „Tausch- und Verschenkmarktes“ im Ortsteil Marpingen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Ab Samstag, den 30.11.2024 wird für die Zufahrt zum Bauhof der Gemeinde Marpingen eine Einbahnstraßenregelung angeordnet. Die Ausfahrt ist über den Weg nördlich des Bauhofes möglich.

2.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 28.Oktober 2024
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
i.A.
gez.
(Pabst)