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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung vom 16.11.1970 (BGBL. I, Seite 1565), zuletzt geändert mit Verordnung vom 05.08.2009 (BGBl., Teil I, Seite 2631), wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anlässlich des „Nikolausmarktes “ im Ortsteil Marpingen - Marktplatz - folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1.

Der „Marktplatz“ und die Straße „Am Dorfbach“ im Ortsteil Marpingen werden von Freitag, den 25. November 2022, 06.00 Uhr bis Montag, den 28 November 2022, 12.00 Uhr, ab ehemaligem Gasthaus „Zur Post“ (gegenüberliegend dem Anwesen „Am Dorfbach Nr. 2“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2.

Die Einbahnstraßenregelung für die restliche Straße „Am Dorfbach“ aus Richtung „Alte Klosterstraße“, bzw. „Am Biehl“ wird aufgehoben.

3.

Die Straße „Marienstraße“ ab dem Anwesen Nr. 2 (Marien-Café), ab Einfahrt „Urexweilerstraße“ und die Straße „Marktplatz“ ab Zufahrt Alsweilerstraße Nr. 2 bis Kreuzungsbereich „Altgasse/Neugasse/Alte Klosterstraße“ im Ortsteil Marpingen werden am Freitag, 25. November 2022, 12.00 Uhr - 20.00 Uhr und am Samstag, den 26. November 2022 ab 08.00 Uhr bis Montag, den 28. November 2022, 12.00 Uhr, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

4.

Für den gleichen Zeitraum wird die Einbahnstraßenregelung zwischen „Urexweilerstraße“ und „Marktplatz“ aufgehoben.

5.

Die Umleitung von Freitag, 25. November 2022, 06.00 Uhr, bis Montag, den 28. November 2022, 12.00 Uhr, erfolgt über die Straße „Altgasse“. Für diese Straße wird beidseits ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet. Ebenso wird für den Verkehrsraum für die „Marienstraße“ zwischen den Anwesen ehemals Gasthaus „Zur Post“ und „Marienapotheke“ am Samstag, den 26.November 2022 ab 12.00 Uhr ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet.

6.

Des Weiteren wird von Freitag, den 25. November 2022 bis Montag, den 28. November 2022 im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St.Wendel auf der L 133 (Höhe Anwesen „Alsweilerstraße 2“ bis „Alsweilerstraße 4“ ein Haltverbot (VZ 283 StVO) angeordnet und eine Ersatz-Bushaltestelle für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet. Vom Halteverbot sind Linienbusse ausgenommen.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen und Einrichtungen in Kraft. Bei Einbruch der Dunkelheit sind die Absperreinrichtungen durch rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

Marpingen, den 08. November 2022
Der Bürgermeister der Gemeinde Marpingen
gez. I.A. (Pabst)