Titel Logo
Marpinger Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Hebesatzsatzung

Präambel

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes sowie des § 25 des Grundsteuergesetzes in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen am 18. Oktober 2023 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1

1.

Grundsteuer

a) Grundsteuer A - für land- und forstwirt-

schaftliche Grundstücke und Betriebe

285 v.H.

b) Grundsteuer B - für die übrigen Grundstücke

355 v.H.

2.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

400 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Marpingen, 18.10.2023
(Siegel)
Volker Weber
Bürgermeister

Auf die Bestimmungen des § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682) wird hingewiesen. Danach gelten Satzungen ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig, auch wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind.