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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Hebesatzsatzung 2023

Präambel

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12 Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes sowie des § 25 des Grundsteuergesetzes in den jeweils geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen am 16. November 2022 folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1

1.

Grundsteuer

a) Grundsteuer A - für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe 285 V.H.

b) Grundsteuer B - für die übrigen Grundstücke  —  355 v.H.

2.

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag  —  400 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Marpingen, 16. November 2022
(Siegel)
Volker Weber, Bürgermeister

Auf die Bestimmungen 5 des § 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 682) wird hingewiesen. Danach gelten Satzungen ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig, auch wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind.