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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Abgemeldete Autos im öffentlichen Verkehrsraum

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass abgemeldete Autos nicht im öffentlichen Verkehrsraum, das bedeutet, nicht an Straßen oder auf öffentlichen Parkplätzen, abgestellt werden dürfen.