Jahresabschluss 2021
Am 16. November 2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung (oder die Verlustbehandlung) obliegt dem Gemeinderat als vorbehaltene Aufgabe. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:
| Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz) | 23.915.908,99 € |
| Summe der Erträge | 2.341.561,59 € |
| Summe der Aufwendungen | 2.338.337,95 € |
| Jahresgewinn | 3.223,64 € |
Der Jahresgewinn in Höhe von 3.223,64 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen,
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat."
St. Ingbert, den 08. November 2022
§ Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Jahresabschluss in der Zeit
vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022
im Rathaus - in den Räumen der Kämmerei - ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:
| Montag bis Freitag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| Montag, Donnerstag | 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Dienstag | 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. |