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Marpinger Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Abwasserwerk Gemeinde Marpingen

Jahresabschluss 2021

Am 16. November 2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Marpingen aufgrund der Empfehlung des Werksausschusses vom 16. November 2022 den Jahresabschluss 2021 festgestellt. Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung (oder die Verlustbehandlung) obliegt dem Gemeinderat als vorbehaltene Aufgabe. Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses öffentlich bekanntzumachen:

Jahresabschluss zum 31.12.2021 (Bilanz)

Summe der Erträge

Summe der Aufwendungen

Jahresgewinn

Der Jahresgewinn in Höhe von 3.223,64 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

„Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen,

  • • bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserwerkes der Gemeinde Marpingen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat."

St. Ingbert, den 08. November 2022

ATAX Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bach
Wirtschaftsprüfer
gez.
Unterschrift
Siegel

Öffentliche Auslegung

§ Gemäß § 24 Abs. 4 Satz 3 EigVO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Jahresabschluss in der Zeit

vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich 23. Dezember 2022

im Rathaus - in den Räumen der Kämmerei - ausliegen wird.

Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich sein:

Montag bis Freitag

Montag, Donnerstag

Dienstag

Marpingen, den 06. Dezember 2022 (Siegel)
Der Bürgermeister
als Werkleiter
gez. Volker Weber