Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird wegen des Tannenbaumverkaufs in Berschweiler aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Ab Freitag, den 05.Dezember 2025 bis Dienstag, den 23.Dezember 2025 wird der hintere Bereich des Parkplatzes „Im Oberdorf“ gegenüber der Einfahrt „Am Reitzenberg“ gesperrt. |
| 2. | Die Container sind weiterhin erreichbar und können genutzt werden. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |