Gemäß § 8 Abs. (1) der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Marpingen vom 06.01.2007 in der zurzeit geltenden Fassung beträgt die Ruhezeit für Grabstätten für Erwachsene mindestens 25 Jahre. Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 10.03.2025 und der Gemeinderat am 19.03.2025 der Einebnung von 11 Einzelgrabstätten und 2 Rasengrabstätte ab 1.Juli 2026 zugestimmt.
Somit ist eine Einebnung ab Juli 2025 für 11 Einzelgrabstätten mit freier Gestaltung aus dem Belegungszeitraum August 2000 bis Juni 2001, 2 Rasengrabstätten mit Belegung vom Oktober 2000 nach Ablauf der Mindestruhezeit vorgesehen. (Auskunft erteilt die Verwaltung unter der Telefonnummer 06853/9116-425).
Die Arbeiten zur Einebnung der Grabstätten durch den Gemeindebauhof werden voraussichtlich ab 01. Juli 2026 ausgeführt. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabstellen bis zum 30. Juni 2026 zu räumen. Alle nach Ablauf dieser Frist nicht entfernten Gegenstände, Grabdenkmäler, Einfassungen Pflanzen usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über und werden entsorgt.