Am Samstag, den 10. Januar 2026, findet um 16.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Marpingen, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Marpingen mit Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin und 2 stv. Löschbezirksführer/ stv. Löschbezirksführer/innen statt.
Die Wahl wird gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.
Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin und der stv. Löschbezirksführer/in lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Marpingen ein.
Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 3 Brandschutzsatzung der Gemeinde Marpingen nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.
Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.