Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I, S. 1565) in der derzeit gültigen Fassung wird anlässlich eines SPD-Info Standes aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
| 1. | Am 22.02.2025 von 06:45 Uhr bis 09:00 Uhr wird die Parkplatzfläche gegenüber der Bäckerei Recktenwald in Alsweiler gesperrt. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet. |
| Marpingen, den 13.02.2025 | |