Auf Grund der §§ 12 ff der EigVO und der Satzung des Wasserversorgungs-verbandes vom 30.06.2003 hat die Verbandsversammlung am 10.10.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf — 578.550,00 €
in den Aufwendungen auf — 567.450,00 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 11.100,00 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf — 351.000,00 €
in den Ausgaben auf — 351.000,00 €
Kredite für Investitionen werden nicht beansprucht. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Der Verband beschäftigt kein eigenes Personal. Die Aufgaben des Verbandes werden im Rahmen von Verträgen von Dritten wahrgenommen.
St. Wendel, 10.10.2022
Bürgermeister Volker Weber
Verbandsvorsteher
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach dem KSGV erforderliche Genehmigung ist von der Kommunalaufsichts-behörde beim Landesverwaltungsamt St. Ingbert erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
St. Ingbert, 07.02.2023
Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 06.03. bis 14.03.2023 in den Ge-schäftsräumen der WVW Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel GmbH, Werkstraße 4, 66606 St. Wendel, Zimmer 12, OG, öffentlich aus.