15. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die 15. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Satzung mache ich hiermit gemäß § 12 Abs. 4 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 aufgrund
| • | der §§ 12, 22 KSVG i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.06.1997, zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsbl. I S 2629) sowie |
| • | §§ 1, 2, 4, 6 KAG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2022 (Amtsbl. I S. 534) |
folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Grabmahlgebühr
| - | Baumbestattungen | 429,00 € |
| - | Bestattungen in Erdkapseln | 511,70 € |
§ 7 wird wie folgt geändert:
Die 15. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.