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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Wemmetsweiler

Sitzungstermin:

Dienstag, den 10.03.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

18:40 Uhr

Ort, Raum:

Kl. Kuppelsaal des Rathauses OT Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler

zu 1. Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.02.2026

c) Beschlussfassung

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.

zu 2. Abbruch bzw. neuer Standortsuche für die Seilscheibe, derzeit im Bereich Bahnhof/Grundschule Zum Striedt

Vorlage: BAT/921/2025

c) Beschlussfassung

Der Ortsrat beschließt, die Seilscheibe an den von der Verwaltung vorgestellten Ort zu versetzen.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 3. Antrag auf Erwerb von Gemeindeeigentum

Vorlage: BAV/866/2026

c) Beschlussfassung

Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der Grundstückswert der Parzelle-Nr. 126/10 durch einen Verkauf der Parzellen-Nr. 1433/120 und einer Teilfläche der Parzelle-Nr.93/11 gemindert wird.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

zu 4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung für den Ortsrat Wemmetsweiler

Vorlage: ORW/412/2026

c) Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirks Wemmetsweiler der Gemeinde Merchweiler vom 17.03.2010 wie folgt zu ändern:

1. § 7 Teilnahme von Bediensteten der Verwaltung und anderen Personen an Sitzungen des Ortsrates:

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Der Ortsrat kann beschließen, zu bestimmten Beratungsgegenständen Personen oder Personengruppen zu hören. Anhörung bedeutet, dass den Angehörten Gelegenheit gegeben wird, ihre Auffassung und Meinung durch eine Stellungnahme darzulegen, ohne mit den Ratsmitgliedern in eine Diskussion hierüber einzutreten.

In Absatz 3 werden die Worte „Sachverständige oder sonstige“ gestrichen.

2. § 12 Öffentlichkeit der Ortsratssitzung und deren Ausnahmen

Es wird folgender Absatz 4 eingefügt:

Die Sitzungen des Ortsrats finden grundsätzlich als Präsenzsitzungen statt. Ausnahmsweise können sie als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn aufgrund einer außerordentlichen Notlage (z.B. epidemische Lage, Naturkatastrophe, besonders schwerer Unglücksfall usw.) die Durchführung einer Ortsratssitzung ganz erheblich erschwert ist und wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder dem zustimmen. Eine gleichzeitige Teilnahme von Mitgliedern in Präsenz und per Videokonferenz (Hybridsitzung) ist ausgeschlossen.Wahlen sowie geheime Abstimmungen, die in Videokonferenzen durchgeführt werden, sind im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Öffentlichkeit, Gleichbehandlung der Mitglieder sowie zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit nichtöffentlicher Beratungsgegenstände uneingeschränkt.

3. § 27 Sitzungsniederschriften In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Text eingefügt:

Zur Unterstützung der Erstellung der Niederschrift ist die Anfertigung digital gestützter Tonaufnahmen der Sitzungen zulässig. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Dokumentations- und Beweiserleichterung für die Protokollführung und dürfen nur von hierzu befugten Bediensteten angefertigt und ausgewertet werden. Nach Genehmigung der Niederschrift bzw. sobald gegen deren Inhalt keine Einwände mehr erhoben werden, sind die Tonaufnahmen unverzüglich und datenschutzkonform zu löschen.

In Absatz 3 wird folgender letzter Satz eingefügt:

Wird die wörtliche Wiedergabe einer Auffassung verlangt, so hat das Mitglied seine Ausführung schriftlich dem Vorsitzenden vorzulegen bzw. dem Schriftführer zu Protokoll zu erklären.

4. § 28 Ausfertigung der Geschäftsordnung

Der Paragraph erhält die folgende Bezeichnung:

„Bestandteile und Ausfertigung der Geschäftsordnung

Nach Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:

Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist die Anlage Datenschutz. Die Regelungen zum Datenschutz sind sinngemäß und soweit zuständig bei der Ratsarbeit des Ortsrates anzuwenden.

Inkrafttreten:

Die Änderungen der Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirks Wemmetsweiler treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen