| Sitzungstermin: | Mittwoch, den 15.03.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:25 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler |
| zu 1 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 23 vom 01.02.2023 |
| Beschlussfassung Der Ortsrat Wemmetsweiler nimmt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 23 vom 01.02.2023 in der vorliegenden Form an. | |
| Abstimmungsergebnis: — 6 Ja-Stimmen — Keine Nein-Stimmen — Keine Stimmenthaltungen | |
| zu 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Vorlage: BAV/752/2023 |
| Beschlussfassung: Der Ortsrat des Gemeindebezirks Wemmetsweiler empfiehlt folgende Beschlussfassung: TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE MERCHWEILER IM BEREICH DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES MIT VORHABEN-UND ERSCHLIESSUNGSPLAN „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER Beschlüsse 1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, 2. zur Billigung des Entwurfes, 3. zur öffentlichen Auslegung und 4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert. Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, dem Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können. Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. | |
| Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen Keine Nein-Stimmen Keine Stimmenthaltungen | |
| zu 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Vorlage: BAV/753/2023 |
| Beschlussfassung Der Ortsrat des Gemeindebezirks Wemmetsweiler empfiehlt folgende Beschlussfassung: VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN MIT VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER Beschlüsse 1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen, 2. zur Billigung des Entwurfes, 3. zur öffentlichen Auslegung und 4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert. Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen. | |
| Abstimmungsergebnis: — 6 Ja-Stimmen — Keine Nein-Stimmen — Keine Stimmenthaltungen | |
| zu 4 | Antrag der CDU Fraktion vom 25.01.2023 "Stennweilerstraße im Gemeindebezirk Wemmetsweiler - Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze in den Bereich des Altenfelderweges" Vorlage: ORW/360/2023 |
| Beschlussfassung Der Ortsrat Wemmetsweiler nimmt die Information zur Kenntnis. | |
| Abstimmungsergebnis: — 6 Ja-Stimmen — Keine Nein-Stimmen — Keine Stimmenthaltungen | |
| zu 5 | Antrag der CDU-Fraktion vom 25.01.2023 "Spielplätze im Gemeindebezirk Wemmetsweiler" Vorlage: ORW/361/2023 |
| Beschlussfassung Der Ortsrat nimmt die Information zur Kenntnis. Der Ortsvorsteher schlägt vor, eine Begehung der Spielplätze im Gemeindebezirk Wemmetsweiler mit Vertreter der Fraktionen durchzuführen. | |
| Abstimmungsergebnis: — 6 Ja-Stimmen — Keine Nein-Stimmen — Keine Stimmenthaltungen |