| Sitzungstermin: | Mittwoch, den 18.03.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:13 Uhr |
| Ort, Raum: | Feuerwehrgerätehaus neben dem Rathaus Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler |
zu 1. Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.01.2026
c) Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis.
zu 2. Aussprache über die Verkehrssituation im Ortsteil Merchweiler
Vorlage: ORM/442/2026
c) Beschlussfassung
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
zu 3. Durchführung der Kirmes Merchweiler 2026
Vorlage: ORM/443/2026
c) Beschlussfassung:
1. Der Ortsrat des Gemeindebezirks Merchweiler nimmt die Informationen zur Kirmes Merchweiler zur Kenntnis.
2. Der Ortsrat beschließt, der Firma Prometheus Erben einen Auftrag für die Veranstaltung einer Pyro-Show zu erteilen.
3. Der Ortsrat Merchweiler beschließt die Gewährung von Zuschüssen für die Handballabteilung des TV Merchweiler in Höhe von 400 € für die allgemeinen Kosten sowie über 300 € für die Übernahme der Reinigung des Toilettencontainers unter dem Vorbehalt, dass ein Antrag des Handballvereins gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Zu 2: 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Zu 3: 8 Ja-Stimme,n 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Vorlage: BAV/870/2026
c) Beschlussfassung:
Der Ortsrat empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag:
Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche und von Grünflächen, um die Errichtung einer Wohn- und Senioreneinrichtung planerisch vorzubereiten und die bestehenden Grünflächen planungsrechtlich zu sichern. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie am östlichen Rand Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
b) Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 5. Bebauungsplan "Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Vorlage: BAV/871/2026
c) Beschlussfassung:
Der Ortsrat empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Bebauungsplan „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“.
Die Gemeinde Merchweiler ist angesichts des demografischen Wandels, insbesondere hinsichtlich der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung bestrebt, geeignete Flächen für Pflege und Betreutes Wohnen nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Merchweiler im Bereich der Sport- und Freizeitanlage „Lehmkaul“ eine Wohn- und Senioreneinrichtung errichtet werden. Konkret sollen auf der Fläche des Sportplatzes, der heute weniger intensiv (überwiegend für Schulsport) genutzt wird, vier Gebäude mit Pflege / Pflegeappartements und Betreutem Wohnen errichtet werden.
Für die Fläche existiert aktuell kein Bebauungsplan. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände des Sportplatzes „Lehmkaul“ und der zugehörigen Anbindung an die Allenfeldstraße aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich des Schulgeländes der Grund- und Gemeinschaftsschule, westlich der Sport- und Kulturhalle (Allenfeldhalle) mit Gastronomie sowie nördlich des Lehmkaulweihers mit Parkanlage.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie im östlichen Randbereich als Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
b) Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
zu 6. Antrag auf Verkauf der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 646/29, Flur 04, Gemarkung Merchweiler
Vorlage: BAV/867/2026
c) Beschlussfassung
Der Ortsrat Merchweiler spricht sich für die Veräußerung der gemeindeeigenen Parzelle Nr. 646/29, Flur 04, Gemarkung Merchweiler, zu dem Verkaufspreis von 7.735,00 € aus.
b) Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen