| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 30.03.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:10 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler |
| zu 1 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.06.2022 |
Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen
keine-Nein-Stimmen
3 Stimmenthaltungen
| zu 2 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.07.2022 |
Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
keine Nein-Stimmen
4 Stimmenthaltungen
| zu 3 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.09.2022 |
c) BeschlussfassungDie Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
keine Nein-Stimmen
4 Stimmenthaltungen
| zu 4 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.10.2022 |
c) Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
4 Stimmenthaltungen
| zu 5 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.11.2022 |
c) Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
2 Stimmenthaltungen
| zu 6 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 14.12.2022 |
c) Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
1 Stimmenthaltung
| zu 7 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.01.2023 |
c) Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 8 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.03.2023 |
c) Beschlussfassung
Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.
Abstimmungsergebnis:
21 Ja-Stimmen
Keine Nein-Stimmen
2 Stimmenthaltungen
| zu 9 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
Vorlage: BAV/752/2023
Beschlussfassung:
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE MERCHWEILER IM BEREICH DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES MIT VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER Beschlüsse
1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,2. zur Billigung des Entwurfes,3. zur öffentlichen Auslegung und4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen.Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, dem Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können.Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 10 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange |
Vorlage: BAV/753/2023
Beschlussfassung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER
Beschlüsse
1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,2. zur Billigung des Entwurfes,3. zur öffentlichen Auslegung und4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den NachbargemeindenDer Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen.Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 11 | Neufassung der Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage "Rockenhübel" im Ortsteil Wemmetsweiler Vorlage: FIN/569/2023 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen die Neufassung der Richtlinien in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Text der Richtlinie ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 12 | Jahresabschluss 2022 des Hallen- und Freizeitbetriebes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb Vorlage: FIN/570/2023 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2022 des Hallen- und Freizeitbetriebes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:
Bilanzsumme — 2.111.664,97 Euro
Summe der Erträge — 309.420,97 Euro
Summe der Aufwendungen — 563.639,44 Euro
Jahresverlust — - 254.218,47 Euro
Behandlung des Jahresverlustes: aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen — 243.521,47 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen — 10.697,00 Euro
Abstimmungsergebnis:
22-Ja-Stimmen
keine-Nein-Stimmen
1-Stimmenthaltung
| zu 13 | Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler -Eigenbetrieb Vorlage: FIN/571/2023 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:Bilanzsumme — 29.243.417.16 Euro
Summe der Erträge — 2.416.062,24 Euro
Summe der Aufwendungen — 2.558.859,46 Euro
Jahresgewinn/Jahresverlust(-) — - 142.797,22 Euro
Verwendung des Jahresverlustes:zu tilgen aus dem Gewinnvortrag — -142.797,22 Euro
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 14 | Stellenpläne der Beamten und der tariflich Beschäftigten der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2023 Vorlage: PAA/294/2023 |
Beschlussfassung:
Es wird beschlossen, die Stellenpläne der Beamten und der tariflich Beschäftigten für das Haushaltsjahr 2023 festzusetzen. Die Stellenpläne sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: — einstimmig
| zu 15 | Informationen und Anfragen |
| zu 16 |