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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. GR/040/2023

Sitzungstermin:

Donnerstag, den 30.03.2023

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:10 Uhr

Ort, Raum:

Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler

zu 1 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.06.2022

Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen

keine-Nein-Stimmen

3 Stimmenthaltungen

zu 2 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.07.2022

Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

keine Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

zu 3 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.09.2022

c) BeschlussfassungDie Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

keine Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

zu 4 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 20.10.2022

c) Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

4 Stimmenthaltungen

zu 5 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.11.2022

c) Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

2 Stimmenthaltungen

zu 6 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 14.12.2022

c) Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung

zu 7 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.01.2023

c) Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:  — einstimmig

zu 8 Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 02.03.2023

c) Beschlussfassung

Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen.

Abstimmungsergebnis:

21 Ja-Stimmen

Keine Nein-Stimmen

2 Stimmenthaltungen

zu 9 Teiländerung des Flächennutzungsplanes "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Vorlage: BAV/752/2023

Beschlussfassung:

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE MERCHWEILER IM BEREICH DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES MIT VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER Beschlüsse

1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,2. zur Billigung des Entwurfes,3. zur öffentlichen Auslegung und4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden

Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen.Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, dem Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können.Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht und dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:  — einstimmig

zu 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "KITA Wemmetsweiler" im Ortsteil Wemmetsweiler; Entwurfsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Vorlage: BAV/753/2023

Beschlussfassung:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „KITA WEMMETSWEILER“ IN DER GEMEINDE MERCHWEILER, ORTSTEIL WEMMETSWEILER

Beschlüsse

1. zur Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen,2. zur Billigung des Entwurfes,3. zur öffentlichen Auslegung und4. zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den NachbargemeindenDer Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ im Ortsteil Wemmetsweiler beschlossen.Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung ebenfalls geäußert.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten. Ferner beschließt der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“ sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB, die von der Planung betroffen sein können.Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „KITA Wemmetsweiler“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht sowie dem Verkehrsgutachten, ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:  —  einstimmig

zu 11

Neufassung der Richtlinien für die Vermietung der Freizeitanlage "Rockenhübel" im Ortsteil Wemmetsweiler

Vorlage: FIN/569/2023

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen die Neufassung der Richtlinien in der vorliegenden Fassung zu verabschieden. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der Text der Richtlinie ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis:  —  einstimmig

zu 12

Jahresabschluss 2022 des Hallen- und Freizeitbetriebes der Gemeinde Merchweiler - Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/570/2023

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2022 des Hallen- und Freizeitbetriebes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme  — 2.111.664,97 Euro

Summe der Erträge —  309.420,97 Euro

Summe der Aufwendungen —  563.639,44 Euro

Jahresverlust  — - 254.218,47 Euro

Behandlung des Jahresverlustes: aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen  —  243.521,47 Euro

auf neue Rechnung vorzutragen  —  10.697,00 Euro

Abstimmungsergebnis:

22-Ja-Stimmen

keine-Nein-Stimmen

1-Stimmenthaltung

zu 13

Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler -Eigenbetrieb

Vorlage: FIN/571/2023

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler wie folgt festzustellen:Bilanzsumme  — 29.243.417.16 Euro

Summe der Erträge — 2.416.062,24 Euro

Summe der Aufwendungen —  2.558.859,46 Euro

Jahresgewinn/Jahresverlust(-) —  - 142.797,22 Euro

Verwendung des Jahresverlustes:zu tilgen aus dem Gewinnvortrag —  -142.797,22 Euro

Abstimmungsergebnis:  — einstimmig

zu 14

Stellenpläne der Beamten und der tariflich Beschäftigten der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2023

Vorlage: PAA/294/2023

Beschlussfassung:

Es wird beschlossen, die Stellenpläne der Beamten und der tariflich Beschäftigten für das Haushaltsjahr 2023 festzusetzen. Die Stellenpläne sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: —  einstimmig

zu 15 Informationen und Anfragen

zu 16

Verschiedenes