Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung

Einrichtung zeitlich begrenztes Parken auf dem Marktplatz im Ortsteil Merchweiler

Die Gemeinde Merchweiler erlässt folgende

Allgemeinverfügung

Gem. § 35 Satz 2 VwVfG i.V.m. § 44 StVO wird im gesamten Bereich des Marktplatzes Merchweiler ein zeitlich begrenztes Parken für max. 2 Stunden angeordnet sowie ein absolutes Halteverbot außerhalb dieser Zeit.

Die Parkfläche steht nur für PKW`s bis 3,5T zur Verfügung. Für LKW besteht weiterhin ein Halteverbot auf dem Marktplatz zu allen Zeiten.

Widerrechtlich parkende Verkehrsteilnehmer müssen mit einer Geldbuße rechnen.

Wöchentlich freitags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist der Marktplatz wegen des Wochenmarktes gesperrt.

Die umliegend unbefestigten Parkplätze in der Straße „Am Marktplatz“ und in der „Luisenstraße“ stehen weiter uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Anordnung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt und mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Merchweiler, 03.04.2024
Der Bürgermeister in Vertretung
Albin Hanstein
Erster Beigeordneter