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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BaugB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohn- und Senioreneinrichtung Allenfeld“ beschlossen hat.

Die Gemeinde Merchweiler ist angesichts des demografischen Wandels, insbesondere hinsichtlich der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung bestrebt, geeignete Flächen für Pflege und Betreutes Wohnen nutzbar zu machen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Merchweiler im Bereich der Sport- und Freizeitanlage „Lehmkaul“ eine Wohn- und Senioreneinrichtung errichtet werden. Konkret sollen auf der Fläche des Sportplatzes, der heute weniger intensiv (überwiegend für Schulsport) genutzt wird, vier Gebäude mit Pflege / Pflegeappartements und Betreutem Wohnen errichtet werden.

Für die Fläche existiert aktuell kein Bebauungsplan. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände des Sportplatzes „Lehmkaul“ und der zugehörigen Anbindung an die Allenfeldstraße aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich des Schulgeländes der Grund- und Gemeinschaftsschule, westlich der Sport- und Kulturhalle (Allenfeldhalle) mit Gastronomie sowie nördlich des Lehmkaulweihers mit Parkanlage.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,5 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch überwiegend als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz sowie im östlichen Randbereich als Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, hier: kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 09.04.2026 bis einschließlich 11.05.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.merchweiler.de) unter folgendem Pfad: Informationen für Bürger/ Veröffentlichungen aus der Verwaltung/ Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde im Ortsteil Wemmetsweiler, Bauamt, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler, Zimmer Nr. 2.28 während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: gemeinde.planungsbeteiligung@merchweiler.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

66589 Merchweiler, den 31.03.2026
gez.:
Der Bürgermeister
Sebastian Maas