| Sitzungstermin: | Mittwoch, den 10.04.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:07 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler |
| zu 1 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.02.2024 |
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| c) Beschlussfassung: Der Ortsrat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 37 vom 21.02.2024 in der vorliegenden Form anzunehmen. |
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| zu 2 | Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich "Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel" im Ortsteil Merchweiler |
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| Vorlage: BAV/798/2024 |
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| c) Beschlussfassung |
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| Die Mitglieder nehmen die vorgetragenen Informationen zur Kenntnis. |
| zu 3 | Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Gemeinde Merchweiler für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler |
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| Vorlage: BAV/799/2024 |
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| c) Beschlussfassung: Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen:Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Gemeinde Merchweiler für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler |
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| Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortsteil Merchweiler in der Gemeinde Merchweiler sollen auch Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt daher in öffentlicher Sitzung am __.__._____ gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für das ISEK-Gebiet „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler in der Gemeinde Merchweiler.Die Gemeinde beabsichtigt für das ISEK-Gebiet die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren. Vor Erlass einer Sanierungssatzung hat die Gemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchzuführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Die Vorbereitenden Untersuchungen werden im ISEK integriert.Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt ca. 34 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. |
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| Erläuterung |
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| Die Analyse im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zeigte, dass der vom Bergbau geprägte Ortsteil Merchweiler mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen hat.Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Gemeinde Merchweiler die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet soll das Fördergebiet räumlich festgelegt werden.Als Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig |
| zu 4 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bäckerei Rullof" im Ortsteil Merchweiler; Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
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| Vorlage: BAV/797/2024 |
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| c) Beschlussfassung |
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| Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat, den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ als Satzung zu beschließen. |
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| Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „Bäckerei RUllof“in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler |
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| Satzungsbeschluss |
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| Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ fand vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Die Verwaltung wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGBAuf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach:
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| Abstimmungsergebnis: einstimmig |