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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler Nr. ORM/038/2024

Sitzungstermin:

Mittwoch, den 10.04.2024

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:07 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rathauses OT Merchweiler, Hauptstr. 82, 66589 Merchweiler

zu 1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.02.2024

c) Beschlussfassung: Der Ortsrat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung Nr. 37 vom 21.02.2024 in der vorliegenden Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 2

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich "Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel" im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: BAV/798/2024

c) Beschlussfassung

Die Mitglieder nehmen die vorgetragenen Informationen zur Kenntnis.

zu 3

Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Gemeinde Merchweiler für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler

Vorlage: BAV/799/2024

c) Beschlussfassung: Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen:Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Gemeinde Merchweiler für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler

Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortsteil Merchweiler in der Gemeinde Merchweiler sollen auch Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchgeführt werden.Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt daher in öffentlicher Sitzung am __.__._____ gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen für das ISEK-Gebiet „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ im Ortsteil Merchweiler in der Gemeinde Merchweiler.Die Gemeinde beabsichtigt für das ISEK-Gebiet die Ausweisung eines Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren. Vor Erlass einer Sanierungssatzung hat die Gemeinde Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das „Sanierungsverdachtsgebiet“ durchzuführen. Hinreichende Anhaltspunkte für die Sanierungsbedürftigkeit liegen vor. Die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Die Vorbereitenden Untersuchungen werden im ISEK integriert.Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt ca. 34 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Erläuterung

Die Analyse im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zeigte, dass der vom Bergbau geprägte Ortsteil Merchweiler mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen hat.Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Gemeinde Merchweiler die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet soll das Fördergebiet räumlich festgelegt werden.Als Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

  • Entwicklung eines Bildungscampus zur Stärkung des Gemeinschaftssinns sowie Ergänzung des Schulstandortes durch verträgliche und potenziell inklusive Nutzungen,
  • Neugestaltung und Aufwertung des Sport-, Freizeit- und (Nah-) Erholungsgebiets „Lehmkaul“,
  • Ökologisch orientierte Gewerbeentwicklung und Neuordnung der Gewerbeflächen „Am Güterbahnhof“ sowie „Eisenbahnstraße“ zur verträglichen Nachbarschaft mit der vorhandenen Wohnnutzung,
  • Verlegung des Bahnhaltepunktes inkl. attraktiver Gestaltung des Bahnhofsumfeld,
  • Attraktivierung und Aufwertung des Bereiches der „Waldstraße“ inkl. der dortigen Wohnanlagen,
  • Schaffung einer attraktiven, barrierearmen Wegeverbindung (Fuß- und Radverkehr) vom Bahnhof Merchweiler über das Naherholungsgebiet „Lehmkaul“ und den Schulcampus bis hin zur Hauptstraße,
  • Behebung des Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Investitionsstaus von baulichen An- lagen, Behebung städtebaulicher Missstände (ortsbildgerechte Gestaltung der privaten Bausubstanz),
  • Leerstandbeseitigung durch Behebung von Funktionsmängeln und Nutzungskonflikten; Rückbau nicht benötigter Bausubstanz mit Neuordnung/Neubebauung (verbesserte Belichtungs- und Freiraumqualität),
  • Umfeldverbesserung durch Aufwertungsmaßnahmen im privaten Raum,
  • Anpassung des Wohnungsbestandes an die Bedürfnisse der älter werdenden Bevölkerung (Barrierefreiheit),
  • Beseitigung ökologischer und energetischer Mängel sowie Klimafolgenanpassung; Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Die vorbereitenden Untersuchungen dienen dabei der Beschaffung sanierungsrelevanter Informationen und damit als Beurteilungsgrundlage über• die Notwendigkeit der Sanierung und die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen,• die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge; städtebauliche Mängel und Missstände,• die anzustrebenden allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.Damit kann abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen eines förmlichen Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch vorliegen und ob ein solches Verfahren rechtlich, tatsächlich und finanziell durchführbar ist (Prüfung, ob das „Sanierungsverdachtsgebiet“ als Sanierungsgebiet in Betracht kommt). Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Abschlussbericht dokumentiert (dem ISEK beigefügt) und sind Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes und die Wahl des Sanierungsverfahrens.Die Beteiligung und Beratung der betroffenen Anwohner und anderer Akteure während der Vorbereitenden Untersuchungen ist wichtiges Element des Planungsprozesses. Auch die öffentlichen Aufgabenträger werden eingebunden und sollen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen unterstützen.Es werden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Stellungnahme in der Gemeinde ausgelegt. Parallel werden die Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt. Anschließend billigt der Gemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen.Der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekanntzumachen. Gem. § 141 Abs. 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die §§ 137, 138 und 139 über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden. Dabei ist in der Bekanntmachung laut Vorgaben des BauGB insbesondere auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen. Danach sind „Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige (...) Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. (...)“
  • Merchweiler, den __.__.____
  • (DS)
  • Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bäckerei Rullof" im Ortsteil Merchweiler; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Vorlage: BAV/797/2024

c) Beschlussfassung

Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat, den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ als Satzung zu beschließen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschliessungsplan „Bäckerei RUllof“in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Satzungsbeschluss

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ fand vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Die Verwaltung wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGBAuf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  • wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVGSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
  • die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
  • In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

  • Merchweiler, Datum, Siegel

  • Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig