Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchten und deshalb von der Briefwahl Gebrauch machen wollen werden gebeten, dies möglichst frühzeitig zu tun.
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl stehen zur Verfügung:
• Online:
Unten rechts auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich ein personalisierter QR-Code, mit dem Sie sich direkt mit dem Wahlamt verlinken können und Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.
Auf der Seite www.merchweiler.de können Sie die Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragen. Wenn möglich, Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt sind, angeben.
Es erscheint eine direkte Mitteilung, ob der Antrag entgegengenommen werden konnte. Der Link steht bis zum 5. Juni 2024, 24.00 Uhr, zur Verfügung.
• Mittels Wahlbenachrichtigungsbrief:
Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Das ausgefüllte Formular – bitte die Unterschrift nicht vergessen – kann per Post verschickt (in diesem Fall muss der Brief entsprechend frankiert werden) oder auch in den Briefkasten am Eingang des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, oder des Rathauses Merchweiler, Hauptstraße 82, eingeworfen werden.
• Per Email:
Sie können die Briefwahl auch durch einen formlosen Antrag per Email an wahlamt@merchweiler.de beantragen. Dazu benötigen wir folgende Angaben:
Familienname
Vorname (n)
Geburtsdatum
Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
Wenn Sie eine dieser Möglichkeiten nutzen, werden Ihnen direkt nach Eingang des Antrages die Briefwahlunterlagen nach Hause zugestellt und Sie können von dort bequem und ohne Zeitdruck Ihren Stimmzettel ausfüllen. Den fertigen Wahlbriefumschlag können Sie dann über jeden Briefkasten der Deutschen Post AG portofrei an die Gemeinde zurücksenden. Sie können ihn aber auch in den Briefkasten am Eingang des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, oder des Rathauses Merchweiler, Hauptstraße 82, einwerfen.
• Persönliche Beantragung:
Wenn keine der beiden kontaktfreien Möglichkeiten in Frage kommt, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich während der Dienstzeit der Gemeindeverwaltung beim Briefwahlbüro im Rathaus Merchweiler, Sitzungssaal, 1. Stock, beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und den Wahlbriefumschlag direkt in die Wahlurne einzuwerfen.
Wer den Antrag für einen oder eine andere stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache bitte vorher einen Termin unter der Telefonnummer 06825/955145 oder per Mail unter angelina.recktenwald@merchweiler.de. Ansonsten kann es zu längeren Wartezeiten im Rathaus kommen. Dafür bitte ich bereits jetzt um Verständnis.
Telefonische Anträge auf Briefwahl können nicht entgegengenommen werden.
Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr. Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, bis spätestens 18.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.