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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 17/2026
Mitteilungen des Bürgermeisters
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Neue Möglichkeit zum privaten Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum

Die Gemeinde Merchweiler informiert über eine neue Möglichkeit zur Förderung der Elektromobilität:

Unter bestimmten Voraussetzungen wird es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht, ihre Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum vor dem eigenen Grundstück zu laden. Voraussetzung hierfür ist, dass auf dem eigenen Grundstück keine geeignete Lademöglichkeit besteht.

Hierzu ist eine Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde Merchweiler zu beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.

Folgende Vorgaben sind dabei insbesondere zu beachten:

  • Das Verlegen von Ladekabeln über den Gehweg in offener Form ist aus Gründen der Verkehrssicherheit unzulässig.
  • Es sind geeignete und sichere technische Lösungen, wie beispielsweise Ladebordsteine oder im Gehweg eingelassene Kabelrinnen, zu verwenden.
  • Einbau, Betrieb und Wartung der entsprechenden Einrichtungen erfolgen auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung der Antragstellenden.
  • Die Nutzung ist ausschließlich privat; ein Anspruch auf die ausschließliche Nutzung eines bestimmten Parkplatzes im öffentlichen Raum besteht nicht.
  • Die konkreten Voraussetzungen sowie die baulichen Vorgaben sind in einer gesonderten Umsetzungsbeschreibung festgelegt.

Mit dieser Regelung schafft die Gemeinde Merchweiler eine zukunftsorientierte Grundlage zur Unterstützung der Elektromobilität, ohne die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im öffentlichen Raum zu beeinträchtigen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Ortspolizeibehörde der Gemeinde Merchweiler stellen.