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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Ortsrates Merchweiler Nr. ORM/039/2024

Sitzungstermin:

Montag, den 29.04.2024

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:10 Uhr

Ort, Raum:

Mannschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus Merchweiler, Hauptstraße 82 hinter dem Rathaus, 66589 Merchweiler

zu 1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.04.2024

c) Beschlussfassung: Der Ortsrat Merchweiler beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 10.04.2024 in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 2

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk MerchweilerVorlage: ORD/161/2024

c) Beschlussfassung: Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Merchweiler wählt nach geheimer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung Herrn Andreas Catarius zum stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsbezirk Merchweiler.

zu 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Wohnstätte WZB Merchweiler" im Ortsteil Merchweiler; Abwägungs- und Satzungsbeschluss Vorlage: BAV/801/2024

c) Beschlussfassung: Die Mitglieder des Ortsrats Merchweiler nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat die nachfolgende Beschlussfassung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler

Satzungsbeschluss

Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnstätte WZB Merchweiler“ fand vom 15.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft, ebenso die Stellungnahmen der Öffentlichkeit. Es haben sich 4 BürgerInnen zur vorliegenden Planung geäußert.Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung der Öffentlichkeit, den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGBAuf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  • die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  • vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Merchweiler,  —  Datum, Siegel
Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: einstimmig zu 4, Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 Vorlage: FIN/591/2024

c) Beschlussfassung: Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat; die Haushaltssatzung 2024 in der vorliegenden Form zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimmen, Keine Stimmenthaltungen, 3 Mitglieder haben an der Abstimmung über den Beratungspunkt nicht teilgenommen.

zu 5

Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 Vorlage: FIN/587/2024

c) Beschlussfassung: Die Mitglieder des Ortsrates Merchweiler nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Gemeinderat, das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Es ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, keine Stimmenthaltungen, 3 Mitglieder haben an der Abstimmung über den Beratungspunkt nicht teilgenommen.