| Sitzungstermin: | Donnerstag, den 25.04.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:35 Uhr |
| Ort, Raum: | Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler |
| zu 1 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.02.2024 |
| c) Beschlussfassung | |
| Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 2 | Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.03.2024 |
| c) Beschlussfassung | |
| Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung angenommen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 3 | Mitgliedschaft im "Kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland" |
| Vorlage: AUN/124/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Es wird beschlossen, dem Mobilitätsnetzwerk für das Saarland beizutreten. Finanzielle Verpflichtungen für die Gemeinde Merchweiler entstehen dadurch nicht. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 4 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bäckerei Rullof"; Abschluss des Durchführungsvertrages |
| Vorlage: BAV/794/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Es wird beschlossen, den Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin in der vorliegenden Fassung abzuschließen. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 5 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bäckerei Rullof" im Ortsteil Merchweiler; Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
| Vorlage: BAV/797/2024 | |
| c) Beschlussfassung |
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ fand vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.Die Verwaltung wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.Der Gemeinderat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGBAuf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.Unbeachtlich werden demnach:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVGSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bäckerei Rullof“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 6 | Vorlage des Beteiligungsberichtes 2022 der Gemeinde Merchweiler |
| Vorlage: FIN/590/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig | |
| zu 7 | Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2024 des Abwasserwerkes der Gemeinde Merchweiler |
| Vorlage: FIN/585/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Es wird beschlossen, die weitere Beratung zu vertagen. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| 18 Ja-Stimmen | |
| Keine Nein-Stimmen | |
| 1 Stimmenthaltung | |
| zu 8 | Beratung und Beschlussfassung über die 11. Änderung der Abwassergebührenhöhesatzung |
| Vorlage: FIN/586/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Es wird beschlossen, die weitere Beratung zu vertagen. | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| 18 Ja-Stimmen | |
| Keine Nein-Stimmen | |
| 1 Stimmenthaltung | |
| zu 9 | Informationen über den derzeitigen Ausbauzustand der Deutschen Glasfaser in Merchweiler |
| Vorlage: HAA/727/2024 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. | |
| zu 10 | Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben; Doppelstock Merchweiler, Rückbau, Verfüllung und Verrohrung, Strecke 3240, Bahn-km 15,407-15,543 |
| Vorlage: BAV/762/2023 | |
| c) Beschlussfassung | |
| Der Gemeinderat beschließt, keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zu erheben. | |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig |