Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. GR/011/2024-2029

Sitzungstermin:

Donnerstag, den 08.05.2025

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

21:15 Uhr

Ort, Raum:

Gr. Kuppelsaal des Rathauses Wemmetsweiler, Rathausstraße 1, 66589 Merchweiler

zu 1

Annahme der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.03.2025

c) Beschlussfassung Der Gemeinderat beschließt, die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.03.2025 in der vorliegenden Fassung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 2

Reaktivierung Primstalstrecke, Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie

Vorlage: BAT/903/2025

c) Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler beschließt, folgende Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie Reaktivierung der Primstalbahn anzugeben:

Die Gemeinde Merchweiler begrüßt die Absicht des Landes den SNPV im Saarland wesentlich zu verbessern, in dem ein S-Bahnnetz ausgebaut wird.

Die Direktverbindungen beider Orte, Merchweiler wie auch Wemmetsweiler, nach Lebach/Dillingen, Neunkirchen/Homburg und Saarbrücken werten die Gemeinde deutlich auf. Die möglichen Umsteigebeziehungen in Merchweiler wie auch Wemmetsweiler im Taktverkehr der Linien verbessern die Anbindung noch weiter.

Wir begrüßen den Ausbau des Haltepunktes Wemmetsweiler Rathaus und werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten für eine noch bessere Integration in die Ortsmitte Wemmetsweiler einsetzen.Es ist allerdings anzumerken, dass zur Verbesserung der Umsteigebeziehungen auch infrastrukturelle Veränderungen am Haltepunkt Merchweiler (bis hin zum Neubau) dringend geboten sind. Dies war allerdings nicht Thema der Studie und sollte ergänzt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 3

Erneuerung der Hauptstraße 2. BA, L128, 2. Teilbereich - Abschluss eines Durchführungsvertrages

Vorlage: BAT/900/2025

c) Beschlussfassung: Es wird beschlossen, zur gesicherten baulichen Umsetzung der Gemeinschaftsmaßnahme „Grundhafte Erneuerung Hauptstraße, LIO 128, 2. Teilbereich“ im Ortsteil Merchweiler mit dem Landesbetrieb für Straßenbau als verantwortlicher Straßenbaulastträger einen Durchführungsvertrag mit den definierten Verantwortlichkeiten, allgemeinen Regelungen sowie Vergabe- und Vertragsabwicklungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 4

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen

(Stellplatzsatzung)

Vorlage: BAV/839/2025

c) Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugplätzen (Stellplatzsatzung):

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatz S – StS)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und des § 85 Abs. 1 Ziffer 7 und § 47 der Bauordnung für das Saarland – LBO – vom 18.02.2004 (Amtsblatt S. 1498), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2025 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.04.2025 (Amtsbl. 2025, Nr. 15 A) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler am 08.05.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1) Änderung der Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatz S – StS) § 4 wird wie folgt neu eingefügt:

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung handelt, wer entgegen § 2 Abs. 1 die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung einer baulichen Anlage vornimmt, ohne den hierdurch ausgelösten Stellplatzbedarf oder Mehrbedarf an Stellplätzen in ausreichender Zahl hergestellt zu haben.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000,00 EUR geahndet werden.

Artikel 2) Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Merchweiler, den xx.xx.2025

Der Bürgermeister

Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung

zu 5

2. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften (Ablösesatzung) der Gemeinde Merchweiler über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Falle der Herrichtung von Parkeinrichtungen durch die Gemeinde

Vorlage: BAV/840/2025

c) Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt, die Änderung der Ablösesatzung wie folgt:

2. Satzung zur Änderung der Örtlichen Bauvorschriften (Ablösesatzung) der Gemeinde Merchweiler über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Falle der Herrichtung von Parkeinrichtungen durch die Gemeinde

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) und des § 85 Abs. 1 Ziffer 7 und § 47 der Bauordnung für das Saarland – LBO – vom 18.02.2004 (Amtsblatt S. 1498), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2025 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.04.2025 (Amtsbl. 2025, Nr. 15 A) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler am 08.05.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1) Änderung der Örtlichen Bauvorschriften (Ablösesatzung) der Gemeinde Merchweiler über die Festlegung der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz im Falle der Herrichtung von Parkeinrichtungen durch die Gemeinde § 2 wird wie folgt geändert:

§ 2 Höhe des Geldbetrages

(1) Der Geldbetrag entspricht 80 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten von Parkeinrichtungen in der Gemeinde Merchweiler einschließlich der Kosten des Grunderwerbs.

(2) Der Geldbetrag, den die zur Herstellung von Stellplätzen oder Garagen Verpflichteten in den Fällen des § 47 Abs. 3 Landesbauordnung an die Gemeinde zu zahlen haben, wird auf 6.455,00 Euro (Sechstausendvierhundertfünfundfünfzig) je Stellplatz festgesetzt.§ 3 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

§ 3 Verwendung des Geldbetrages

Der Geldbetrag ist zu verwenden für:

(1) die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung oder die Modernisierung bestehenden Parkeinrichtungen oder die Herstellung von Ladeeinrichtungen von Ladestationen für Elektromobilität.

Artikel 2) Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Merchweiler, den xx.xx.2025

Der Bürgermeister

Patrick Weydmann

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Stimmenthaltung