Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 21/2024
Sonstige Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lärmaktionsplanung 4. Runde

Nach § 47d Absatz 1 BlmSchG stellen die zuständigen Behörden Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BlmSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelästigungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.

Für die Durchführung der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie wichtiger öffentlicher Hoheitsträger unerlässlich. Die beiden Lärmkarten für unsere Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage (www.Merchweiler.de). Dort können Sie außerdem ganz bequem über ein online-Formular Ihre Stellungnahme hierzu abgeben.

Sämtliche abgegeben Stellungnahmen werden im Abwägungsprozess berücksichtigt und gegebenenfalls in den Entwurf der Lärmaktionsplanung einfließen.

Bei spezifischen Fragen rund um die Lärmaktionsplanung in Bezug auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Merchweiler kontaktieren Sie gerne den zuständigen Mitarbeiter Herrn Maurice Dittke (Geschäftsbereich 4.3 Umwelt & Natur - Tel. 06825/955-264)