Titel Logo
Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Merchweiler Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Verkehrsrechtliche Anordnung

Einrichtung Parkzonen in der Straße

„Zum Bruchborn“

Die Gemeinde Merchweiler erlässt gemäß §35 Satz 2 VwVfG i.V.m. §44 StVO, §45 Abs.1b Nr.4 folgende

I. Allgemeinverfügung

In der Straße „Zum Bruchborn“ im Ortsteil Wemmetsweiler werden rechtsseitig beginnend ab Einmündung Kirchhofstraße bis Ende Kreuzungsbereich „Zum Bruchborn/ Zum Apfelbaum“ Parkzonen angeordnet sowie eine Verlängerung der schraffierten Linien im Kreuzungsbereich Zum Bruchborn/ Zum Apfelbaum.

Des Weiteren wird auf der linken Seite von der Einmündung Kirchhofstraße bis Kreuzungsbereich Zum Bruchborn/ Zum Apfelbaum ein absolutes Halteverbot eingerichtet.

II. Begründung

In der Vergangenheit kam es mehrfach zu gefährlichen Situationen aufgrund einer Vielzahl geparkter Autos im Kurvenbereich der Straße „Zum Bruchborn/ Zum Apfelbaum.

Aus diesem Grund wird nun die vorhandene schraffierte Linie verlängert und die vorhandenen Parkzonen erweitert.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Merchweiler, Hauptstraße 82, 66589 Merchweiler einzulegen. Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form z.B. durch E-Mail ist nicht zulässig.

Die Anordnung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt und mit Aufstellung der Schilder wirksam.

Merchweiler, 16. Mai 2024
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann