Hiermit werden die Haushaltssatzungen der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2026 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.
Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. |
Die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzungen haben folgenden Wortlaut:
Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. November 2025 (Amtsblatt S.1086) hat der Gemeinderat am 29.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
| 1. im ERGEBNISHAUSHALT mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.761.000,00 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | - 24.601.000,00 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | - 3.840.000,00 EUR |
| 2. im FINANZHAUSHALT mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.360.000,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 3.721.000,00 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 2.361.000,00 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.361.000,00 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 928.000,00 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.433.000,00 EUR. |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 2.361.000,00 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |
| wird festgesetzt auf | 470.000,00 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| wird festgesetzt auf | 17.000.000,00 EUR. |
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich | |
| des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf | 3.840.000,00 EUR. |
Es gilt die vom Gemeinderat am 29.01.2026 beschlossene Hebesatzsatzung für 2026.
Es gilt der vom Gemeinderat am 29.01.2026 beschlossene Stellenplan.
Es gilt der vom Gemeinderat am 12.12.2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.
Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde haben folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.361.000,00 €.
und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
470.000,00 €.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 20.05.2026 bis 29.05.2026 auf Zimmer 2.07 des Rathauses im Ortsteil Wemmetsweiler in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus.