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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Hiermit werden die Haushaltssatzungen der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2026 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzungen haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung 

der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. November 2025 (Amtsblatt S.1086) hat der Gemeinderat am 29.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

1. im ERGEBNISHAUSHALT mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

20.761.000,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

- 24.601.000,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

- 3.840.000,00 EUR

2. im FINANZHAUSHALT mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.360.000,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.721.000,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 2.361.000,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.361.000,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

- 928.000,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 

  1.433.000,00 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

2.361.000,00 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

470.000,00 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

17.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf

3.840.000,00 EUR.

§ 6

Es gilt die vom Gemeinderat am 29.01.2026 beschlossene Hebesatzsatzung für 2026.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 29.01.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 12.12.2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.

Merchweiler, den 29.01.2026
DER BÜRGERMEISTER
Sebastian Maas

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.361.000,00 €.

und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

470.000,00 €.

St. Ingbert, 5. Mai 2026
Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 20.05.2026 bis 29.05.2026 auf Zimmer 2.07 des Rathauses im Ortsteil Wemmetsweiler in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 13. Mai 2026
Der Bürgermeister
Sebastian Maas