Hiermit wird die Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" für das Haushaltsjahr 2023 sowie die erforderliche Genehmigung bzw. Kenntnisnahme der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 16 der Verbandssatzung öffentlich bekannt gemacht.
Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Aufgrund des § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit - KGG - vom 26.02.1975 (Amtsbl. S. 490) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 723) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsblatt S. 2629) und der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. S. 1296), in Verbindung mit den §§ 9 und 15 der Satzung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" vom 26.03.1973 in der derzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 23.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
| 1. | im ERGEBNISHAUSHALT mit |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 56.950,00 EUR | |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 35.516,00 EUR | |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf — 21.434,00 EUR | |
| 2. | im FINANZHAUSHALT mit |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR | |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR | |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR | |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR | |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 32.880,00 EUR | |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf — -32.880,00 EUR |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 10.000,00 EUR.
Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 21.434,00 EUR.
Die Verbandsumlage beträgt 1,61 EUR je Einwohner der verbandsangehörigen Gemeinden.
Ein Stellenplan entfällt, da der Zweckverband kein hauptamtliches Personal beschäftigt.
Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da der Haushaltsplan für das Jahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.
Mit Schreiben vom 18.04.2023 bestätigt die Kommunalaufsichtsbehörde die Kenntnisnahme des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Hinweis:
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Öffentliche Auslegung
Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan an sieben Tagen auszulegen. Hiermit wird mitgeteilt, dass der Haushaltsplan 2023 in der Zeit
vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 09. Juni 2023
im Rathaus der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler im Büro-Nr. 308, ausliegen wird.
Die Einsichtnahme wird während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten des Rathauses möglich sein:
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 07:30 – 12:30 Uhr |
| 13:30 – 16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:30 – 12:30 Uhr |
| 13:30 – 18:00 Uhr | |
| Freitag | 07:30 – 12:00 Uhr |