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Blickpunkt Merchweiler
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Hiermit werden die Haushaltssatzungen der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2023 sowie die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 86 KSVG in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Merchweiler öffentlich bekannt gemacht.

Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder aufgrund des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 12 Abs. 5 KSVG ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzungen haben folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Gemeinde Merchweiler für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 (Amtsblatt I S. 1296) hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

18.378.000,00 EUR

dem Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

- 21.451.000,00 EUR

im Saldo der Erträge

und Aufwendungen auf

- 1.815.000,00 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

1.720.000,00 EUR

den Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

- 3.535.000,00 EUR

dem Saldo

aus Investitionstätigkeit auf

- 1.815.000,00 EUR

den Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.815.000,00 EUR

den Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

- 655.000,00 EUR

dem Saldo

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.160.000,00 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  — 1.815.000,00 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf  —  2.843.000,00 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  — 18.000.000,00 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  —  3.073.000,00 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A -

280 v.H.

b) für die Grundstücke- Grundsteuer B -

490 v.H.

2.

Gewerbesteuer

450 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 30.03.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2019 beschlossene Beitritt zum Saarlandpakt.

Merchweiler, den 27.04.2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann

Die erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Merchweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

1.815.000,00 €.

und gemäß $91 Abs. 4 KSVG den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.843.000,00 €.

St. Ingbert, 22. Mai 2023
Saarland
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Im Auftrag
Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.06.2023 bis 12.06.2023 auf Zimmer 2.07 des Rathauses im Ortsteil Wemmetsweiler in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr öffentlich aus.

Merchweiler, 25. Mai 2023
Der Bürgermeister
Patrick Weydmann