| Sitzungstermin: | Dienstag, den 19.05.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:02 Uhr |
| Ort, Raum: | Kl. Kuppelsaal des Rathauses OT Wemmetsweiler, Rathausstr. 1, 66589 Merchweiler |
| zu 1 | Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 21.04.2026 | |
| c) | Beschlussfassung Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Mitglieder nehmen die Niederschrift ohne Änderung zur Kenntnis. | |
| zu 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Zwischenlagerfläche gemäß Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Wemmetsweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens Vorlage: BAV/874/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Der Ortsrat Wemmetsweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: | |
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung BMX-Bahn dar.
Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
| zu 3 | Bebauungsplan "Zwischenlagerfläche gemäß Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße" in der Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Wemmetsweiler; Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Vorlage: BAV/875/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Der Ortsrat Wemmetsweiler empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss: | |
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am __.__.____ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung Heiligenwalder Straße“.
Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Die Verordnung umfasst die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Es wird unter anderem geregelt, dass mineralische Baustoffe je nach chemischen Parametern in unterschiedliche Materialklassen nach EBV hinsichtlich ihrer Verwertung eingestuft werden sollen. Für dieses Verfahren ist die Zwischenlagerung der mineralischen Baustoffe notwendig. Aus diesen Gründen will die Gemeinde Merchweiler in kommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schiffweiler für kommunale Baumaßnahmen eine Zwischenlagerfläche gem. Ersatzbaustoffverordnung errichten. Die geplante Zwischenlagerfläche soll im Bereich der Heiligenwalder Straße (L 295) im Ortsteil Wemmetsweiler auf einer Altdeponie (LUA-Nr. 2603) neu errichtet werden. Die Fläche wurde bislang als BMX-Bahn genutzt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände der ehemaligen BMX-Bahn in der Heiligenwalder Straße (L 295) unmittelbar zwischen dem Siedlungskörper von Wemmetsweiler und dem Reitsportzentrum im Ortsteil Heiligenwald der Gemeinde Schiffweiler aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich der Straße „Auf Bickelstein“. Des Weiteren wird es in Richtung Süden und Osten durch Waldflächen und Gehölzstrukturen, die in südlicher Richtung das Plangebiet vom Reitsportzentrum trennen, begrenzt. Im Westen schließt das Plangebiet unmittelbar an die Straßenverkehrsfläche der Heiligenwalder Straße (L 295) an.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merchweiler stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche mit der Zweckbestimmung BMX-Bahn dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 7Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
| zu 4 | Anhörung des Ortsrates gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 6 KSVG; Verpachtung von Grundvermögen der Gemeinde im Gemeindebezirk Vorlage: BAV/880/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Wemmetsweiler stimmt einer Verpachtung der kommunalen Flächen auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Pachtvertragsentwurfes zu. | |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Stimmenthaltungen |
| zu 5 | Gewerbegebiet Stennweilerstraße / Bruchborn Nord; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Wemmetsweiler Vorlage: ORW/416/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Der Ortsrat Wemmetsweiler nimmt die Informationen zum Gewerbegebiet Stennweilerstraße / Bruchborn Nord zur Kenntnis. | |
| zu 6 | Spielplätze Wemmetsweiler; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Wemmetsweiler Vorlage: ORW/413/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Es erfolgt keine Beschlussfassung. Der Ortsrat Wemmetsweiler nimmt die Informationen zu den Spielplätzen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung einen geeigneten Ort für einen größeren Spielplatz im Ortsteil Wemmetsweiler zu suchen. | |
| zu 7 | Ein Platz für Sternenkinder auf dem Friedhof in Wemmetsweiler; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Wemmetsweiler Vorlage: ORW/414/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Es erfolgt keine Beschlussfassung. Der Ortsrats Wemmetsweiler nimmt die Informationen zum Platz für Sternenkinder zur Kenntnis. | |
| zu 8 | Kirmes Wemmetsweiler im Jahr 2026; Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Wemmetsweiler Vorlage: ORW/415/2026 | |
| c) | Beschlussfassung: Der Ortsrat Wemmetsweiler nimmt die Informationen zur Kirmes zur Kenntnis und empfiehlt dem Bürgermeister die Verschiebung der Kirmes auf den 02.10.2026 bis zum 05.10.2026. | |