Ortsteil Merchweiler für den Bereich „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) hat der Gemeinderat der Gemeinde Merchweiler in öffentlicher Sitzung am 16.05.2024 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des ISEK-Gebietes Merchweiler in der Gemeinde Merchweiler beschlossen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) sind vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes durchzuführen. Ziel der VU ist es, Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über
Die Größe des Untersuchungsgebietes beträgt ca. 34 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Der Lageplan, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und wird zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Merchweiler, während den allgemeinen Dienststunden, bereitgehalten.
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen im Zuge des ISEKs ist die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation, 66557 Illingen, beauftragt.
Die Analyse im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zeigte, dass der vom Bergbau geprägte Ortsteil Merchweiler mit Strukturschwächen, Funktionsverlusten und städtebaulichen Herausforderungen bei der Bausubstanz zu kämpfen hat.
Zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände will die Gemeinde Merchweiler die Ausweisung eines (einfachen) Sanierungsgebietes prüfen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Ziel ist, die Mängel der vorhandenen Bebauung und sonstigen Gebietsbeschaffenheit zu beseitigen und das Gebiet der vorgesehenen künftigen Funktion anzupassen. Zudem ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes aufgrund der steuerlichen Abschreibung Anreiz für Bürger und Investoren, in die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden zu investieren.
Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet soll das Fördergebiet räumlich festgelegt werden.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung; ab diesem Zeitpunkt ist § 15 BauGB, der die Zurückstellung von Baugesuchen regelt, auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB und auf die Beseitigung einer baulichen Anlage entsprechend anzuwenden.
Hinweise:
Lagepläne, o.M.
Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes „Allenfeld, Lehmkaul und Bahnhofsviertel“ in der
Gemeinde Merchweiler, Ortsteil Merchweiler
Katastergrundlage: Gemeinde Merchweiler, Stand: Oktober 2023; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: ZORA, LVGL; Stand: Februar 2024; Bearbeitung: Kernplan